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Perfekter Unfallschutz schon für die Jüngsten
Im Sommer wollen Kinder sich im Freien austoben. Schwere Spiel- oder Verkehrsunfälle mit bleibenden Gesundheitsschäden können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur im Kindergarten, während der Schule oder auf dem Weg dorthin. Versicherungsschutz für die bei Kindern weitaus häufigeren Freizeitunfälle bietet nur eine private Kinderunfallversicherung.
Experten empfehlen in der Kinderunfallversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro und eine dauernde Unfallrente von 1.000 Euro. Wenn das Kind nach einem Unfall eine Behinderung davonträgt, kann man davon beispielsweise die Wohnung rollstuhlgerecht umbauen oder ein mit Hilfseinrichtungen versehenes Auto anschaffen. Wenn das Kind dauerhaft beeinträchtigt bleibt und später nicht arbeiten kann, trägt die Unfallrente auch lebenslang zum Unterhalt bei. Wählen Sie in der Kinderunfallversicherung am besten einen progressiven Tarif. Dann steigt die Versicherungsleistung mit zunehmendem Grad der der Behinderung überverhältnismäßig an, je nach gewählter Tarifvariante beispielsweise auf 150.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von 60 Prozent und 225.000 Euro ab einer Behinderung von 90 Prozent. Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Beitragsrückgewähr verteuern die Police und sind für Kinder unnötig – wichtig ist vor allem die ausreichend hohe Versicherungssumme.
Auch die private Unfallversicherung für Kinder deckt nicht alle Risiken ab: Gesundheitsschäden, die nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten wie beispielsweise Hirnhautentzündung, Leukämie oder Kinderlähmung verursacht werden, sind nicht versichert. Wer seine Kinder auch für solche Fälle finanziell wappnen will, kann eine Kinder-Invaliditätsversicherung abschließen. Immerhin jeder zweite Invaliditätsfall bei Kindern ist nicht durch Unfall, sondern durch Krankheit bedingt. Die Entscheidung zwischen einer umfassenden Invaliditätsversicherung mit 300 bis 400 Euro Jahreskosten und einer privaten Unfallversicherung, die nur unfallbedingte Folgen versichert und schon für um die 150 Euro im Jahr zu bekommen ist, treffen Sie als Eltern selbst.
Wohn-Riester: Lassen Sie Ihre Baufinanzierung fördern
Allein 175.000 Wohn-Riester-Verträge haben die Bundesbürger im vergangenen Jahr abgeschlossen – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2008, als die Riester-Förderung für Bausparverträge und Immobilienkredite vom Gesetzgeber eingeführt wurde. Im Einzelfall summiert sich der Riester-Vorteil für Bauherrn durch staatliche Förderung, Zinsersparnis und Steuervorteile auf über 50.000 Euro, das zeigen aktuelle Analysen. Wer ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen will, sollte sich die attraktiven Zuschüsse nicht entgehen lassen.
Wohn-Riestern funktioniert ähnlich wie Bausparen: Man zahlt einige Jahre lang regelmäßig Geld ein, später bekommt man einen Baukredit zu besonders günstigen Zinsen. Der Staat beteiligt sich sowohl in der Ansparphase als auch während der Rückzahlung mit jährlichen Zulagen. Die Höhe der Förderung hängt vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Wenn beide Ehe- oder Lebenspartner einen eigenen Wohn-Riester-Vertrag nutzen, erhält jeder von beiden 154 Euro Höchstförderung im Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es zusätzlich 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder zahlt der Staat sogar bis zu 300 Euro dazu. Wer sich die Maximalförderung nicht entgehen lassen will, muss einschließlich der Zulagen 4 Prozent seines Jahresgehalts in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten bei Abschluss eines Riestervertrags einen Extra-Bonus von 200 Euro.
Die Wohn-Riester-Förderung bekommt man übrigens auch für die Rückzahlung eines Baukredits, der den Fördervoraussetzungen entspricht (Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie, die nach dem 31.12.2007 erworben wurde, Rückzahlung des Kredits bis spätestens zum 68. Lebensjahr). Die Zulagen fließen dann direkt in die Tilgung. So profitiert man als Bauherr sofort von der Förderung und muss nicht erst warten, bis ein Bausparvertrag zugeteilt wird. Wer einen Baukredit braucht, schließt am besten ein Riester-Darlehen ab und sichert sich damit maximale staatliche Zuschüsse. Sie wollen Wohneigentum günstig finanzieren? Lassen Sie sich ausführlich beraten!
Solaranlage richtig versichern
Immer mehr Eigenheimbesitzer erzeugen Strom mit Solarelementen auf dem eigenen Hausdach. Das lohnt sich oft auch finanziell, denn für jede Kilowattstunde Solarstrom, die man ins öffentliche Netz einspeist, bekommt man eine auf Jahre garantierte Vergütung. Kleinere Solaranlagen sind meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Für größere Anlagen braucht man eigenen Versicherungsschutz.
Wer eine Solaranlage plant, sollte frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Vertrag angepasst werden muss. Gegen Diebstahl schützt eine einfache Gebäudeversicherung beispielsweise nicht. Viele Versicherer bieten deshalb spezielle Fotovoltaik-Versicherungen an. Der Risikoschutz dieser Spezialpolicen ist deutlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Fotovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden neben den Kosten für die Wiederherstellung der Solaranlage auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Hauseigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich – wenn die Fotovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Fotovoltaikpolice auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Motorradunfall ist schnell passiert
Die Motorradsaison startet – wer sein Bike jetzt aus der Garage holt, muss auch an die erhöhte Unfallgefahr denken. Nach einem Motorradunfall mit bleibenden Gesundheitsschäden kann man oft nicht mehr arbeiten und gerät in finanzielle Not. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Freizeitunfälle grundsätzlich nicht auf. Umsichtige Motorradfahrer schließen deshalb eine private Unfallversicherung ab und sichern sich leistungsstarken Risikoschutz zu günstigen Beiträgen.
Eine private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Rente, solange man durch einen Unfall zu mindestens 50 Prozent invalide ist. Alternativ oder zusätzlich kann man eine hohe Einmalzahlung versichern, mit der man das tägliche Leben an die geänderten Verhältnisse anpassen und die Wohnung behinderungsgerecht umbauen kann. Wer eine Unfallversicherung mit Progression abschließt, bekommt mit steigendem Invaliditätsgrad stark erhöhte Leistungen, bei 100-prozentiger Invalidität je nach Tarif das drei- bis fünffache der einfachen Versicherungssumme. Leistungsstarke Unfallversicherer zahlen auch kosmetische Operationen und Zahnbehandlungen nach Unfallverletzungen, Bergungskosten, Sofortleistungen bei Schwerverletzungen, Zuschüsse zu Rehakosten und zur beruflichen Wiedereingliederung. Motorradfahrer sollten sich für eine Unfallversicherung mit verbesserter „Gliedertaxe“ entscheiden. Bei Ausfall oder Verlust bestimmter Körperteile und -funktionen erhält man dann deutlich höhere Leistungen als in normalen Basistarifen. Wer für eine Familie finanziell verantwortlich ist, kann in seiner privaten Unfallversicherung eine Todesfallzahlung vereinbaren. Auf Wunsch bieten viele Unfallversicherer auch ein Krankenhaustagegeld plus Genesungsgeld an – das lohnt sich vor allem für beruflich Selbstständige ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die privaten Unfallversicherer behandeln das spezielle Risiko bei Motorradfahrern unterschiedlich. Einige Versicherer kassieren Beitragszuschläge oder kürzen die Leistungen bei Motorrad-, Tauch-, Bergsteiger- oder Reitunfällen. Unfälle während der aktiven Teilnahme an Rennsport-Veranstaltungen sind normalerweise aus der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen, können aber bei einigen Anbietern gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Experten empfehlen in der Unfallversicherung eine Grund-Versicherungssumme von mindestens 150.000 Euro und eine Progression von 300 Prozent.
Zusatzbeitrag: Jetzt Kasse wechseln und sparen
Der Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, war 2009 noch mit dem gleichen Beitragssatz für alle Kassenversicherten gestartet. Nun erheben immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Andere Kassen wirtschaften sparsamer und gewährend ihren Kunden Beitragsrückerstattung. Wer jetzt von einer teuren in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechselt, spart oft Monat für Monat viel Geld.
Ohne Prüfung des Einkommens dürfen die Krankenkassen 8 Euro Zusatzbeitrag pro Monat kassieren. Zulässig ist ein Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Maximal werden deshalb 37,50 Euro fällig. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Krankenversicherer wechseln. Die übliche Mindestbindung von 18 Monaten brauchen Sie nicht einhalten. Ihre Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat, bevor der Zusatzbeitrag erstmals anfällt oder ein bestehender Zusatzbeitrag erhöht wird, über Ihr Sonderkündigungsrecht informieren. Wie bei der „ordentlichen“ Kündigung, die nach 18 Monaten Mindestmitgliedschaft ohne besonderen Grund möglich ist, gilt auch für die Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Teilt die Krankenkasse Ihnen beispielsweise am 25. April mit, dass ab 1. Juni ein Zusatzbeitrag erhoben wird, können Sie am 30. April mit Wirkung zum 30. Juli kündigen. Es zählt der Tag, an dem Ihr Kündigungsschreiben der Krankenkasse zugeht. Schicken Sie die Kündigung deshalb per Einschreiben oder lassen sie von Zeugen bei der nächsten Kassenfiliale einwerfen, dann haben Sie einen klaren Nachweis im Streitfall. Den Mehrbeitrag durch die Erhöhung brauchen Sie während der Kündigungsfrist nicht zahlen.
Günstige gesetzliche Krankenversicherer verzichten nicht nur auf den Zusatzbeitrag, einige Kassen zahlen ihren Versicherten sogar Geld zurück. Je nach Einkommen sparen Sie durch Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oft mehrere hundert Euro im Jahr – allein im ersten Quartal 2010 sind 440.000 Deutsche zu einer günstigeren Krankenkasse gewechselt.
400.000 Fahrräder werden jährlich gestohlen
Rund 400.000 Fahrraddiebstähle werden den Polizeidienststellen jährlich gemeldet, die Dunkelziffer liegt wohl noch höher. Ein gutes Fahrrad kostet heute 1.000 Euro und mehr. Welche Versicherung zahlt, wenn das teure Fahrrad gestohlen wird?
Hat der Dieb den abgeschlossenen Keller oder die Garage aufgebrochen, um an das Fahrrad zu kommen, zahlt die Hausratversicherung – allerdings nur, wenn man tatsächlich Versicherungsschutz für den Hausrat besitzt. Optional und gegen bezahlbaren Mehrbeitrag kann man in der Hausratversicherung auch Fahrraddiebstahl außerhalb der eigenen vier Wände mitversichern. Der Diebstahlschutz gilt dann auch unterwegs zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends. Ab 22 Uhr ist das Fahrrad nur versichert, wenn man es etwa vor dem Kino abstellt und danach noch fahren will. Neuere Tarifbedingungen bieten Diebstahlschutz für Fahrräder auch schon rund um die Uhr und weltweit statt auf Europa beschränkt – gegebenenfalls im Vertrag nachschauen und beim Versicherer nachfragen, ob eine Tarifumstellung möglich ist. Unabhängig vom Alter des Rades bezahlt der Hausratversicherer bei Diebstahl den Neuwert. Die maximale Erstattung ist aber je nach Anbieter auf ein bis fünf Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Beispiel: Der Hausratversicherer ersetzt ein gestohlenes Fahrrad laut Vertragsklausel mit höchstens zwei Prozent der vereinbarten Versicherungssumme von 35.000 Euro – also mit maximal 700 Euro, auch wenn das Rad deutlich teurer war.
Versichert man das Fahrrad zusammen mit der Hausratpolice, kann man mit etwa 25 Euro Mehrbeitrag im Jahr rechnen. Für besonders wertvolle Räder sollte man allerdings eine separate Fahrradversicherung abschließen. Die Kosten richten sich nach dem Neuwert des Rades und den vereinbarten Leistungen – abgesichert ist je nach Anbieter nicht nur Diebstahl rund um die Uhr, sondern auch Unfall-, Sturz- und Vandalismusschäden. Häufig schreibt der Versicherer vor, welche Schlösser man verwenden darf, oft Fabrikate der Marken ABUS, Trelock und Kryptonite. Einige Fahrradversicherer regulieren Schäden übrigens nicht in bar, sondern liefern gleich ein neues Rad. Wichtig: bewahren Sie unbedingt die Rechnung und die Rahmennummer auf, um im Schadenfall einen Nachweis zu haben. Lassen Sie Ihr Rad gleich nach dem Kauf bei der örtlichen Polizeistelle codieren, melden Sie einen Diebstahl sofort der Polizei und dem Fahrradversicherer.
Riester-Rente: Günstige Vorsorge mit starker Rendite!
Wer rechtzeitig vorsorgt, hat später mehr vom Leben. Für viele Arbeitnehmer ist die Riester-Rente die renditestärkste Altersvorsorge. Immerhin 154 Euro Grundzulage pro Person und zusätzlich 185 Euro pro Kind (sogar 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) überweist Vater Staat jährlich auf die Vorsorgekonten von Riester-Sparern. Menschen mit geringem Einkommen und wenig gesetzlichem Rentenanspruch brauchen die private Altersversorgung besonders. Doch kann man auch privat für das Alter vorsorgen, wenn man wenig oder gar nichts verdient?
Beispiel: Vera W. (42) lebt allein erziehend mit ihrer achtjährigen Tochter, sie arbeitet in Teilzeit als Verkäuferin. Im Monat verdient sie 850 Euro brutto, das entspricht einem Jahresgehalt von 10.200 Euro. Als Riester-Sparerin mit einem vor 2008 geborenen Kind erhält sie mit jährlich 339 Euro die maximale Förderung vom Staat. Dafür muss sie vom Vorjahresbruttogehalt einschließlich der vom Staat gezahlten Zulagen mindestens vier Prozent, also 408 Euro, in Ihre private Altersvorsorge investieren. Durch die Zulagenförderung beträgt der Anteil, den sie aus eigener Tasche zahlt, für das ganze Jahr nur 69 Euro. Mit weniger als sechs Euro im Monat häuft Vera W. also ein Vorsorgekapital von über 400 Euro im Jahr an – eine Rendite, die sie mit herkömmlichen Sparanlagen niemals erreicht. Der Eigenanteil sinkt bei sehr geringen Einkommen aber nicht auf Null: Mindestens 60 Euro muss jeder Riester-Sparer als Eigenbeitrag jährlich selbst zahlen, das gilt auch für Menschen ganz ohne eigenes Einkommen.
Wer arbeitslos wird, darf seine Riester-Rente nicht vorschnell kündigen. Er würde die wichtige private Zusatzrente im Alter verlieren, obendrein müsste er die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig zu wissen: Auch als Bezieher von Arbeitslosengeld I und II hat man Anspruch auf Riester-Förderung. Bei Arbeitslosen richtet sich der Mindesteigenbeitrag nach der Höhe der Lohnersatzleistung. Hat man als Arbeitsloser wegen anderweitigem Einkommen oder Vermögen keinen Anspruch auf ALG II, zahlt man für seine Riester-Vorsorge nur den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr und sichert sich so die vollen Zulagen. Kann man den Eigenbeitrag aus finanziellen Gründen gar nicht mehr aufbringen, lässt sich der Riester-Vertrag ohne Probleme beitragsfrei stellen. Wenigstens das bis dahin eingezahlte Geld verzinst sich dann weiter und bringt später die wichtige Zusatzrente.
Sind Sie auf Reisen richtig versichert?
Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen – trotz Finanzkrise lassen sich die Deutschen kaum vom Reisen abhalten. Im Jahr 2010 wollen die Bundesbürger aktuellen Umfragen zufolge kaum weniger Urlaub machen als in den Jahren zuvor. Beliebtestes Auslandsreiseziel der Deutschen ist Spanien mit den Balearen und den Kanarischen Inseln, gefolgt von der Türkei, Italien, Österreich, Griechenland und Frankreich.
Wenn Sie verreisen, brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz – vor allem eine Reisekrankenversicherung, dazu raten Vorsorgeexperten dringend. Die Reisekrankenversicherung springt finanziell ein, wenn man im Ausland erkrankt und ärztliche Hilfe braucht. Krank sein im Ausland kann schnell teuer werden, denn die wenigsten außereuropäischen Länder unterhalten Krankenversicherungsabkommen mit Deutschland. Muss man beispielsweise in den USA, Thailand, Australien oder Kenia teure Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, zahlt man ohne Reisekrankenversicherung die Rechnung voll aus der eigenen Tasche. In einer guten Reisekrankenversicherung mitversichert sind auch die Kosten des Krankenrücktransports, der Versand von Medikamenten und die Rückholung von Kindern. Wer als Schüler, Student, Praktikant oder Au-Pair länger als nur für einen Urlaub ins Ausland geht, bekommt bei vielen Anbietern ergänzend eine günstige Auslands-Unfall- und Haftpflichtversicherung mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
Als Pauschalreisender schützt man sich am besten zusätzlich mit einer Reiserücktrittsversicherung. Sie zahlt die Stornokosten des Reiseveranstalters inklusive Buchungsgebühren des Reisebüros, wenn man die Reise wegen Erkrankung, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzverlust oder schweren Sachschäden absagen oder vorzeitig beenden muss. Vorsichtige Urlauber schließen zusätzlich eine Reisegepäckversicherung ab – damit sind alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräten, Reiseandenken und Geschenken gegen Diebstahl, Brand, Transportverlust, Unwetter und Naturkatastrophen gut geschützt!
Autoversicherung: Nutzen Sie preiswerte Neutarife!
Der Wettbewerb um den Kfz-Versicherungskunden ist hoch: Viele Gesellschaften bieten Neukunden Policen an, die bis zu 30 Prozent preiswerter sind als die bestehenden Tarife, zu denen Altkunden seit Jahren versichert sind. Ärgerlich, wenn man feststellt, dass man die gleichen Leistungen beim eigenen Anbieter deutlich billiger bekommt, wenn man einen Neuvertrag abschließt.
Oft kann man die eigene Kfz-Police aber auf einen günstigeren Neutarif beim gleichen Versicherer umstellen. Der bisher erreichte Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei voll erhalten. Den Kostenvorteil durch Wechsel in einen Neutarif rechnet der Versicherungsvermittler oder die Servicestelle des Versicherers für den Kunden aus. Einfach anrufen und nachfragen oder die Tarifrechner im Internet nutzen – wer nur wenige Minuten Zeit investiert, spart oft mehrere hundert Euro im Jahr. Den eigen Versicherer ruhig auf günstigere Versicherungsangebote der Wettbewerber hinweisen: Der Kfz-Versicherer ist daran interessiert, gute Kunden zu halten, im Regelfall wird er dem Umstieg in einen billigeren Neutarif zustimmen. Andernfalls kann man als Kunde auch die alte Police kündigen und einen Antrag für den Neutarif stellen – entweder zum Ende jedes Versicherungsjahres oder außerordentlich nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung.
Vorsicht allerdings bei Billigtarifen: Viele Kfz-Versicherer bieten zusätzlich zu ihren Normaltarifen Verträge mit stark abgespeckten Leistungen an, oft unter der Bezeichnung Basis- oder Einsteigertarif. Hier enthält das Kleingedruckte oft wichtige Einschränkungen. Die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden ist häufig niedriger, Mietwagenunfälle im Urlaub („Mallorca-Klausel“) sind nicht versichert, Schäden durch Marderbiss sind ausgeschlossen, bei grober Fahrlässigkeit zahlt der Versicherte selbst, nach einem Versicherungsfall wird man im Schadenfreiheitsrabatt oft stärker zurückgestuft als in den leistungsstärkeren Klassik- Standard- oder Premium-Tarifen der Autoversicherer.
So bleiben Ihre PKV-Beiträge auch im Alter bezahlbar
Als privat Krankenversicherter hat man mehrere Möglichkeiten, die Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten. Erstens: Leistungsverzicht. Wer seine Gesundheitskosten im Ruhestand senken will, kann nicht unbedingt notwendige Leistungen aus dem Versicherungsschutz streichen lassen. Ein Krankentagegeld beispielsweise braucht man im Rentenalter nicht mehr versichern – wer im Ruhestand krank wird, erleidet keinen Einkommensausfall mehr, der finanziell abgefedert werden müsste. Auch durch Verzicht auf Wahlleistungen wie das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung in der Klinik lassen sich Beiträge sparen.
Oft kommen ältere Privatversicherte schon mit einem Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu günstigeren Beiträgen – etwa wenn der private Krankenversicherer neue Tarife auflegt, die er günstiger anbieten kann, weil die Neumitglieder jung sind und noch wenig Gesundheitskosten verursachen. Auf Wunsch muss der Krankenversicherer auch Altmitglieder in einen günstigeren Neutarif umstellen, ungefragt wird er die günstigeren Beiträge in der Regel aber nicht anbieten. Deshalb gezielt beim privaten Krankenversicherer nachfragen, ob günstigere Paralleltarife bestehen, in die man umsteigen kann.
Ala PKV-Kunde ab 55 Jahren kann man außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, dessen Leistungsniveau dem der gesetzlichen Krankenversicherer entspricht. Die Beiträge zu diesem Standardtarif dürfen nicht höher sein als die Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Tipp: Wer auch im Alter einen umfassenden privaten Volltarif behalten will, kann beim Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer gleichzeitig eine private Rentenpolice abschließen, um den Beitrag zum privaten Krankheitsschutz im Alter ohne Mühe zu finanzieren.
Dienstunfähigkeitsschutz maßgeschneidert für Beamte
Guter Berufsunfähigkeitsschutz ist wichtig. Das gilt nicht nur für Angestellte in der Privatwirtschaft, sondern auch für Beamte. Staatsdiener sind bei Dienstunfähigkeit zwar besser versorgt als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Trotzdem reicht das gekürzte Ruhegehalt oft zum Leben nicht aus, wenn man als Beamter tatsächlich dienstunfähig wird.
Wer als Beamter aus gesundheitlichen Gründen schon vor Erreichen des regulären Pensionsalters nicht mehr arbeiten kann, wird vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt. Das Ruhegeld wird um Abschläge gekürzt, die umso höher ausfallen, je weniger Dienstzeit man bis zur Erkrankung zurückgelegt hat. Beamte auf Probe oder Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit noch gar keinen Ruhegeldanspruch – sie werden aus dem Dienst entlassen und nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch Beamte auf Lebenszeit erwerben erst nach fünf Dienstjahren überhaupt Anspruch auf Ruhegeld vom Dienstherrn. Als Beamter schließt man seine persönliche Versorgungslücke am besten mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung. Dann bekommt man im Ernstfall eine monatliche Rente unabhängig vom Ruhegeldanspruch. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente lässt sich bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren. Zusammen mit dem gekürzten Ruhegehalt sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung ausreichen, um alle laufenden Kosten zu decken – am besten vom Vorsorgeexperten beraten lassen.
Anders als ein Berufsunfähigkeitsschutz zahlt eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch, wenn man wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, der Versicherer verzichtet darauf, die Dienstunfähigkeit selbst nachzuprüfen. Tipp: Bei vielen Anbietern bekommt man die Dienstunfähigkeitsversicherung schon als Beamter auf Probe oder Widerruf. Wer sich frühzeitig absichert, zahlt besonders günstige Beiträge.
Schlüsselverlust hoch genug absichern
Verliert man den Schlüssel zu einer Schließanlage, müssen aus Sicherheitsgründen oft alle Schlösser des ganzen Gebäudes ausgetauscht oder die Schließanlage neu programmiert werden. Schon in einem normalen Mehrfamilienhaus kann das tausende Euro kosten. Den Schaden zahlt man als Mieter im Verlustfall aus eigener Tasche, sofern man wenn man nicht gegen Schlüsselverlust versichert ist.
Nach Angaben von Schadenfachleuten liegen die Kosten durch Schlüsselverlust bundesweit bei rund 100 Millionen Euro jährlich. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf empfiehlt Inhabern von Schlüsseln zu Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern, Büros, Gewerbebetrieben und öffentlichen Gebäuden jetzt, in Ihrer Haftpflichtversicherung nachzuschauen, ob und in welcher Höhe Schlüsselverlust dort mitversichert ist. In manchen Haftpflichtpolicen ist der Verlust fremder Schlüssel automatisch bis zu einer bestimmten Schadenhöhe eingeschlossen, in anderen kann er gegen geringen Mehrbeitrag mitversichert werden. Ist Schlüsselverlust nicht oder nicht in ausreichender Höhe durch den Haftpflichtschutz abgedeckt, sollte man umgehend Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und die Police um den entsprechenden Schutz erweitern. Je nach Tarif und Anbieter kann man den Verlust privater und dienstlicher Schlüssel bis zu einer Schadensumme von 50.000 Euro absichern.
Praxis-Tipp: Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Vermieter bei Schlüsselverlust grundsätzlich sofort die ganze Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen darf, ist unwirksam. Kann der Mieter nachweisen, dass trotz Schlüsselverlust kein Missbrauchsrisiko besteht, muss er nicht zahlen. Dieser Nachweis ist im Streitfall aber selten möglich – setzen Sie besser gleich auf eine leistungsstarke Privathaftpflicht mit Versicherungsschutz auch bei Schlüsselverlust!
D&O-Versicherung: Haftpflichtpolice für Manager
Immer öfter werden Manager für Ihre Fehler finanziell verantwortlich gemacht. Mit einer so genannten D&O-Versicherung ( Directors-and-Officers -Versicherung) können Unternehmen ihre Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten vor solchen Haftungsrisiken schützen. Die D&O-Police versichert Ansprüche von Geschädigten aller Art – beispielsweise von Kunden oder Gläubigern der Firma. Eingeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche des eigenen Unternehmens an den Manager, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes" verletzt und seiner Firma dadurch finanzielle Verluste zufügt. Beispiel: Der Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens versäumt die fristgerechte Abgabe von Konstruktionsunterlagen an einen Kunden. Der Kunde tritt vertragsgemäß vom Kauf zurück, der Firma entgeht ein hoher Gewinn.
Nur Schäden, die man als Manager vorsätzlich, das heißt absichtlich verursacht, werden von der D&O-Versicherung nicht erstattet. Ähnlich einer privaten Haftpflichtversicherung prüft die D&O-Versicherung im Schadenfall zunächst, ob der Versicherte Manager überhaupt haftbar ist. Sie übernimmt alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtskosten. Wenn dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen wird, zahlt die D&O-Versicherung Schadenersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Das unterscheidet die D&O-Versicherung von einem einfachen Manager-Rechtsschutz, der zwar die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen zahlt, nicht aber den Schaden selbst.
Die D&O-Versicherung kann als Firmenvertrag abgeschlossen werden, dann sind automatisch alle Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte versichert. Kapitalgesellschaften können auf Wunsch sogar die Haftung Ihrer Aufsichtsräte für Fehler bei der Unternehmenskontrolle mitversichern. Die Jahresprämie zur D&O-Versicherung bemisst sich im Regelfall nach der Bilanzsumme des Unternehmens. Bei einer Bilanzsumme von beispielsweise 20 Millionen Euro gibt es die Manager-Haftpflicht für den Geschäftsführer bei einer Deckungssumme von 500.000 Euro schon ab rund 1.000 Euro im Jahr.
Bank muss über Anlagerisiko informieren
Das Hamburger Landgericht hat jetzt ein Urteil mit weit reichenden Konsequenzen für Bankkunden getroffen: Banken müssen ihre Anlagekunden ausdrücklich über das Risiko aufklären, wenn sie Wertpapiere empfehlen, die nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind. Außerdem hat man als Kunde ein Recht zu erfahren, welche Gewinnmarge die Bank durch den Wertpapierverkauf erzielt (Az. 310 O 4/09).
Ein 64jähriger Hamburger hatte – vermittelt von einem Kundenberater seiner örtlichen Sparkasse – für rund 10.000 Euro Zertifikate der Investmentbank Lehman Brothers gekauft. Mit der Insolvenz von Lehman Brothers im vergangenen Jahr verloren die Schuldpapiere plötzlich jeden Wert. Der Bankkunde fühlte sich falsch beraten und forderte sein Geld zurück. Der Bankberater habe ihn nicht über das Risiko des Totalverlusts und über die fehlende Einlagensicherung der Lehmann-Papiere informiert. Außerdem hätte man ihn über die außerordentlich hohe Gewinnmarge aufklären müssen: Die Sparkasse hatte beim Verkauf der US-amerikanischen Investmentpapiere einen Gewinn von fast 5 Prozent der Anlagesumme eingestrichen. Das Landgericht Hamburg entschied jetzt erstmals in einem Lehman-Fall zugunsten des geschädigten Sparkassenkunden.
Die Sparkasse habe ihre „Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt“, so das Gericht. Der Kunde hätte ausdrücklich über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der Gewinnmarge aufgeklärt werden müssen. Schon aus der Höhe der Verkaufsprovision hätte er erkennen können, dass die Bank ein starkes wirtschaftliches Eigeninteresse hatte, ihm ausgerechnet die Lehman-Zertifikate zu verkaufen. Die Sparkasse muss dem Kläger nun den Anlagebetrag samt Zinsen erstatten. Experten rechnen mit einer Flut von Klagen gegen Sparkassen und Banken, die mit den vermeintlich attraktiven Papieren gehandelt haben. Allein die beklagte Sparkasse hatte etwa 3.700 Anlegern Lehman-Zertifikate für rund 54 Millionen Euro verkauft.
Welchen Rechtsschutz brauche ich?
Schuldfrage unklar nach dem Autounfall, Streit mit dem Nachbarn, ungerechtfertigte Kündigung durch den Chef: Nicht immer kommt man um einen Rechtsstreit herum, selbst wenn man den Gang vor Gericht gerne vermeiden würde. Das kostet oft viel Geld und Nerven. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass man im Ernstfall sein gutes Recht ohne finanzielles Risiko bekommt.
Der Rechtsschutzversicherer trägt die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, die dem Versicherten durch einen Rechtsstreit entstehen. Egal, ob man Kläger oder Beklagter ist, ob man das Gerichtsverfahren gewinnt oder verliert. Durch Kombination verschiedener Bausteine kann man die eigene Rechtsschutzversiche-rung optimal auf das persönliche Risiko zuschneiden. Der Baustein „Arbeitsrechtsschutz“ greift bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber – etwa dann, wenn man den Job verliert oder offene Lohnforderungen gegen den Chef hat. Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz springt ein, wenn man seine Interessen als Hausbesitzer, Mieter oder Vermieter behaupten muss, beispielsweise bei Auseinandersetzungen um die Höhe der Nebenkosten oder bei offenen Mietforderungen. Der Berufsrechtsschutz greift, wenn sich aus der beruflichen Tätigkeit Haftungspflichten ergeben, so bei Ärzten, Architekten oder Anwälten, die ihren Kunden gegenüber für Fehler haften müssen.
Wer Vermögen besitzt, will es Zins bringend investieren. Als Privatanleger braucht man deshalb eine Rechtsschutzversicherung, die Schadenersatzklagen gegen Banken und Investmentgesellschaften ausdrücklich einschließt. Ob daneben beispielsweise ein Beratungsrechtsschutz fürs Erbrecht, ein Strafrechtsschutz, ein Vertrags- oder ein Steuerrechtsschutz wichtig ist, kann man mit seinem Versicherungsberater absprechen. Mit einem individuell zugeschnittenen Rechtsschutzpaket ist man nicht nur optimal geschützt: Man spart auch Beiträge für Bausteine, die man gar nicht benötigt.
Als Bootseigner richtig versichert
Im dichten Bootsverkehr, der vor allem im Sommer auf deutschen Seen und Wasserstraßen herrscht, kommt es schnell zu Unfällen. Freizeitsegler und Motorbootfahrer sollten deshalb richtig versichert sein. Zum Basisschutz für Freizeitkapitäne gehört eine Bootshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch kann man sein Schiff sogar teil- oder vollkaskoversichern.
Die Bootshaftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn man mit dem eigenen Schiff Sach- oder Personenschäden verursacht – etwa wenn man die Wasserverkehrsregeln missachtet und ein anderes Boot rammt, beim Anlegen den Steg beschädigt oder mit dem Motorboot einen Schwimmer verletzt. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn jemand anderes als der Bootseigentümer am Ruder steht. Gerade Personenschäden können für den Verursacher extrem teuer werden. Die Versicherungssumme in der Bootshaftpflicht sollte deshalb bei mindestens 5 Millionen Euro liegen, größere Motoryachten werden besser mit 15 Millionen Euro haftpflichtversichert. Mitversichert in der Bootshaftpflicht ist das Ziehen von Wasserskiläufern und Parasailern, ebenso der Gebrauch eines Beiboots. Reiselustige sollten darauf achten, dass die Haftpflicht fürs heimische Schiff auch für im Urlaubsland gecharterte Boote gilt – diese Leistungserweiterung ist bei kundenfreundlichen Anbietern heute Standard.
Ähnlich wie in der Kfz-Versicherung gibt es auch für Boote zusätzlich zur Haftpflicht den Teilkasko- und Vollkaskoschutz. Die Bootsteilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Boots durch Kentern, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, bei Transportmittelunfällen und Sturmschäden ab Windstärke acht, versichert ist das gesamte Boot samt fest eingebauter maschineller und technischer Ausstattung. Teilkaskoschutz besteht selbstverständlich auch im Winterlager außerhalb des Wassers. Die Bootsvollkasko bezahlt sogar Schäden, die man selbst am eigenen Schiff verursacht – zum Beispiel die erforderliche Reparatur nach einem selbst verschuldeten Unfall oder nach einer Grundberührung. Auch die immer häufigeren Vandalismusschäden werden im Ernstfall vom Vollkaskoschutz ersetzt.
Private Pflegeversicherung: Finanzielle Sicherheit im Ernstfall
Wer sich im Alter nicht mehr selbst versorgen kann, braucht fremde Hilfe – und die wird immer teurer. Mehr als 3.000 Euro kostet ein Platz im Pflegeheim je nach Betreuungsbedarf. Oft reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dafür nicht aus. Die Mehrkosten zahlt man aus der eigenen Tasche, auch Ersparnisse müssen aufgebraucht werden. Wenn das Vermögen zu Ende ist, springt das Sozialamt ein, holt sich das Geld aber wenn möglich vom Ehepartner oder den unterhaltspflichtigen Kindern wieder. Wer seine Familie und sich selbst finanziell absichern will, schützt sich am besten mit einer mit einer privaten Pflegeversicherung – als Tagegeldpolice, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung.
Bei der Tagegeldvariante zahlt der Versicherer das vereinbarte Pflegegeld für jeden Tag, an dem man pflegebedürftig ist. Als Kunde entscheidet man selbst, ob man mit dem Geld eine stationäre Pflege oder die – wie von vielen bevorzugt – die ambulante Pflege im gewohnten Zuhause finanziert. Anders die Pflegekostenpolice: Hier beteiligt sich der Versicherer bis zum vertraglich vereinbarten Höchstbetrag an den Restkosten, die nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Pflegerentenversicherungen zahlen bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Die Leistungen hängen je nach Tarif von der festgestellten Pflegestufe ab – in der Regel bekommt man bei Pflegestufe I 40 Prozent der vollen Pflegerente, bei Pflegestufe II 70 Prozent und bei Stufe III 100 Prozent der vereinbarten Höchstrente.
Die Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung richten sich nach Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss. Männer zahlen aufgrund ihrer etwas niedrigeren Lebenserwartung geringere Beiträge als Frauen. Wer einen monatlichen Bedarf von 2.000 Euro absichert, ist im Regelfall auf der sicheren Seite – diesen Schutz bekommt man als gesunder Dreißigjähriger schon für rund 20 Euro im Monat!
Grüne Karte ins Handschuhfach
Rund 150 000 deutsche Autofahrer sind jedes Jahr an Verkehrsunfällen im Ausland beteiligt. Wenn man mit dem Auto jenseits deutscher Grenzen unterwegs ist, sollte man die Grüne Versicherungskarte seines Kfz-Haftpflichtversicherers dabei haben. Die Grüne Karte ist zwar innerhalb der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben – bei einem Unfall kann sie die Schadensabwicklung aber wesentlich erleichtern. Erfahrungen zeigen außerdem, dass die Grüne Versicherungskarte in manchen Ländern Europas bei Unfällen von der örtlichen Polizei nach wie vor verlangt wird. Bußgeld darf aber zumindest in EU-Ländern nicht kassiert werden, wenn man als Autofahrer die Versicherungskarte nicht mit sich führt.
Hat man im Ausland einen Unfall verursacht oder ist die Schuldfrage unklar, gilt: Mit der Grünen Versicherungskarte informiert man den Unfallgegner und gegebenenfalls die örtliche Polizei über den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Auf dem handlichen Dokument im Brieftaschenformat sind neben den eigenen Versicherungsdaten auch die Anschriften der Grüne-Karte-Büros in den verschiedenen Staaten aufgeführt, die im Versicherungsfall weiterhelfen. Meist gibt der Versicherer auf der Grünen Karte sogar seine örtlichen Regulierungspartner an, so dass auch bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes auch am Urlaubsort keine Fragen offen bleiben.
Wird man schuldlos in einen Unfall verwickelt, kann man wählen, ob man seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers im Ausland oder – einfacher und ohne Fremdsprachenkenntnisse – bei einem Regulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen will. Dafür Name, Anschrift und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sowie das amtliche Kennzeichen seines Fahrzeugs notieren. Falls vorhanden auch die Grüne Karte des Unfallgegners vorlegen lassen und die Versicherungsnummer aufschreiben, dadurch wird die zügige Schadenbearbeitung erleichtert. Fehlen Daten des Unfallgegners, hilft das deutsche Grüne-Karte-Büro unter 040/33440-0 oder online unter www.gruene-karte.de. Das Grüne-Karte-Büro hilft übrigens auch bei der Beschaffung polizeilicher Ermittlungsakten oder von Schadengutachten.
Restschuldversicherung schützt Sie vor Kreditausfall
Wer einen Bankkredit braucht, muss seine Zahlungsfähigkeit heute oft mit einer so genannten Restschuldversicherung absichern, um das Darlehen überhaupt zu bekommen. Im Prinzip ist die Restschuldversicherung eine Lebensversicherung in Höhe des bestehenden Kredits: Verstirbt der Kreditnehmer, bevor das Darlehen vollständig zurückzahlt wurde, übernimmt der Versicherer die verbleibenden Schulden. Je nach Anbieter und Tarif springt die Restschuldversicherung auch dann ein, wenn man seine Kreditschulden wegen Arbeitslosigkeit oder gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr bedienen kann. Die Kosten für eine Restschuldversicherung werden im Regelfall sofort bei Abschluss des Kreditvertrags fällig und von der Bank auf die Kreditsumme aufgeschlagen.
Aus Sicht des Konsumenten macht eine Restschuldversicherung nur Sinn, wenn im Todesfall eine Familie zu versorgen ist, die nicht auf möglichen Schulden sitzen bleiben soll. Wer nicht für Angehörige vorsorgen muss, braucht auch keinen Todesfallschutz. Für ihn ist eine Restschuldpolice allenfalls interessant, wenn sie ausdrücklich bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zahlt. Wenn keine anderen Sicherheiten da sind und die Bank auf einer Restschuldversicherung besteht, sollte man unbedingt darauf achten, dass die zusätzlichen Kosten den Kredit nicht unvernünftig teuer machen. Mehr als 10 Prozent Effektivkosten für einen Ratenkredit inklusive Versicherung sind zu teuer. Verbraucherschützer kritisieren ohnehin, dass viele Bankkunden durch die Koppelung von Krediten und Restschuldversicherungen in eine Verschuldungsspirale geraten: Werden Darlehen bei Zahlungsschwierigkeiten mehrfach verlängert und umgeschuldet, können Kettenkredite mit einer Effektivbelastung von 25 Prozent pro Jahr und mehr auf die ursprünglich ausgezahlte Summe entstehen. Zusätzlich fallen bei jeder Umschuldung neue Bearbeitungsgebühren an, der Schuldner kann die Kreditkosten oft kaum noch aufbringen.
Wenn die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe macht, muss sie die Prämie dafür in die effektiven Kosten des Kredits einrechnen, die im Angebot und im Vertrag für den Kunden klar erkennbar sein müssen. Die Bank darf einen Konsumentenkredit nicht zu „5,8 Prozent Effektivzins“ anbieten, wenn sie zwingend eine Restschuldversicherung verlangt und die Gesamtkosten dadurch in Wirklichkeit auf 10 Prozent steigen. Als getäuschter Kunde kann man in einem solchen Fall die Differenz zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlichen Kosten zurückverlangen. Im Streitfall muss man natürlich nachweisen, dass man mit zu niedrigen Kosten gelockt wurde und der Kredit gleichzeitig an die Restschuldversicherung gebunden war. Vom Bankberater unbedingt vorrechnen und schriftlich bestätigen lassen, welche Effektivkosten durch Kredit plus Restschuldversicherung insgesamt entstehen. Bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigen lassen, dass der Kredit nur in Verbindung mit der Restschuldversicherung gewährt wird.
Reisegepäckversicherung schützt vor Überraschungen
Wer sich im Urlaub nicht ärgern will, wenn Gepäck verloren geht oder gestohlen wird, braucht eine Reisegepäckversicherung. Die Police gilt weltweit bei Verlust, Raub, Beschädigung oder Zerstörung von mitgeführtem Reisegepäck. Als Urlauber muss man einiges beachten. Lässt man Reiseutensilien unbeaufsichtigt im Auto zurück, zahlen die meisten Reiseversicherer nur, wenn der Diebstahl zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends passiert oder das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage stand. Reisegepäck gehört unbedingt in den abgeschlossenen Kofferraum: Lässt man Gegenstände von außen sichtbar auch nur kurz im geparkten Wagen zurück, kann der Reisegepäckversicherer bei Diebstahl die Leistung wegen Fahrlässigkeit kürzen oder sogar ganz verweigern.
Wertgegenstände wie Foto- und Filmausrüstungen, Laptops, Brillen, Hörgeräte oder Schmuck sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen von der Reisegepäckversicherung geschützt. Geld, Personaldokumente, Bankkarten, Tickets und Handy sollte man stets am Körper tragen, denn sie werden bei Verlust gar nicht oder nur zum Teil ersetzt. Wegen des hohen Diebstahlrisikos muss man sein Gepäck in Flughäfen und auf Bahnhöfen besonders im Auge haben: Wer Taschen und Koffer dort auch nur kurzzeitig unbeaufsichtigt lässt, handelt aus rechtlicher Sicht fahrlässig. Der Reisegepäckversicherer kann die Leistung dann entsprechend dem Mitverschulden kürzen. Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht meist für Wertsachen, wenn sie am Flughafen als einfaches Reisegepäck aufgegeben oder im unbeaufsichtigten Auto gelassen werden, auch nicht auf einem bewachten Parkplatz. Fahrräder oder Surfbretter auf dem Dach- oder Heckträger sollten mit einem mindestens fünf Millimeter dicken Stahlseil angeschlossen sein, ansonsten ist der Diebstahl je nach Kleingedrucktem aus der Gepäckversicherung ausgeschlossen.
Die Versicherungssumme in der Reisegepäckversicherung muss dem Wiederbeschaffungswert der gesamten Urlaubsausrüstung entsprechen – nur dann wird ein möglicher Schaden voll ersetzt. Nach einem Versicherungsfall wie einem Diebstahl muss man unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten und mitteilen, welche Gegenstände fehlen oder beschädigt sind. Die Durchschrift der Anzeige unbedingt als Nachweis aufbewahren. Außerdem umgehend Mitteilung beim Versicherer machen und eine Auflistung des verlorenen oder gestohlenen Gepäcks inklusive Wertangaben der einzelnen Stücke beifügen.
So sparen Sie Beitrag in der Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung kann beim richtigen Anbieter viel Geld sparen. Wer schon versichert ist, kann zu einem einen günstigeren Lebensversicherer wechseln – in der Regel lässt sich die bestehende Risikolebensversicherung zum Ende jeden Versicherungsjahres kündigen.
Preisunterschiede von 150 Prozent und mehr bei annähernd gleichen Vertragsbedingungen zeigen die Vergleiche der Verbraucherschützer im Markt für Risikolebensversicherungen. Durch Wechsel von einem teuren zu einem preisgünstigen Risikolebensversicherer lassen sich oft mehrere hundert Euro sparen, und das Jahr für Jahr. Die Risikolebensversicherung ist vor allem wichtig für junge Familien, deren Vermögen im Regelfall noch nicht ausreicht, um im Todesfall des Hauptverdieners vor finanzieller Not geschützt zu sein. Ehe- und Lebenspartner versichern sich günstig einer Police auf verbundene Leben: Stirbt einer der Beiden, wird die Versicherungssumme automatisch an den oder die Überlebende ausgezahlt. Im Todesfall zahlt der Versicherer sofort und ohne Wenn und Aber die hohe Versicherungssumme an den Begünstigten – in der der Regel Ehepartner, der davon den Einkommensausfall für lange Zeit überbrücken kann. Die Lebensversicherung auf verbundene Leben hat nicht zuletzt auch erbschaftssteuerliche Vorteile. Experten empfehlen, mindestens 200.000 Euro Versicherungssumme zu vereinbaren. Wenn die Kinder noch in Schule oder Ausbildung sind, besser deutlich mehr.
Die Beitragshöhe in der Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Alter, dem Geschlecht, der Laufzeit und natürlich nach der vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Gesundheitsrisiken spielen eine Rolle. Raucher, Risikosportler und Menschen in gefährlichen Berufen zahlen für den gleichen Schutz mehr als risikoarme Normalkunden. Rabatte gibt es dagegen für weibliche Kunden, Nichtraucher und Menschen mit besonders guter körperlicher Fitness. Die Risikolebensversicherung kann man übrigens preisgünstig mit einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung kombinieren.
Unfallversicherung schützt Sie bei Crash auf der Piste
In jedem Jahr verunglücken tausende Skifahrer und Snowboarder schwer. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig von Wintersportunfällen betroffen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Freizeitunfällen nicht. Nur wer eine private Unfallversicherung besitzt, ist im Ernstfall finanziell geschützt. Eine gute Unfallversicherung muss nicht teuer sein, wenn man auf die Leistungen achtet und die Preise vergleicht.
Die private Unfallversicherung bietet ein ganzes Bündel von Leistungen, die sich in Höhe und Umfang an die persönlichen Bedürfnisse anpassen lassen. Von der einmaligen Invaliditätsleistung oder einer Unfallrente über Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bis hin zur Einmalzahlung an die Familie im Todesfall. Die Kernleistungen der privaten Unfallversicherung – Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld – werden immer zusätzlich erbracht: Zahlungen anderer Versicherungen wie der Haftpflicht-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung werden grundsätzlich nicht angerechnet. Schon für Kinder gibt es den privaten Unfallschutz, auch speziell zugeschnittene Policen für Senioren sind problemlos erhältlich. Damit können sich alle Altersgruppen vor den finanziellen Folgen von Wintersportunfällen schützen. Unverzichtbar für Skifahrer, Snowboarder und andere Wintersportler ist natürlich auch eine private Haftpflichtversicherung: Sie springt ein, wenn man anderen Menschen bei einem Skiunfall schuldhaft Schaden zufügt.
Praxis-Tipp: Experten empfehlen Skifahrern, die ihrem Hobby außerhalb deutscher Grenzen nachgehen – zum Beispiel in Österreich, der Schweiz, Frankreich oder den USA – zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Zwar gelten innerhalb Europas meist gegenseitige Krankenversicherungsabkommen, in vielen Wintersportorten gibt es allerdings nur noch Privatärzte, die direkt mit dem Patienten abrechnen. Auch den teuren Krankenrücktransport in die Heimat zahlt im Ernstfall nicht die gesetzliche Krankenkasse zuhause, sondern nur die private Reisekrankenversicherung, deren umfassenden Schutz man schon für wenige Euro bekommt.
Kreditkosten richtig erkennen und senken
Direktkredit ab 5 Prozent* - solche Angebote klingen günstig, doch wer die Fußnote zum Sternchen aufmerksam liest, entdeckt schnell, dass in Wirklichkeit deutlich mehr Kosten auf ihn zu kommen. Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Disagio – Banken, Sparkassen und Finanzvermittler sind kreativ, wenn es darum geht, ihre Kreditkunden zur Kasse zu bitten. Entscheidend ist immer der so genannte effektive Jahreszins, er gibt Auskunft über die tatsächliche Zinsbelastung einschließlich aller Zusatzkosten. Nur mit dem Effektivzins lassen sich verschiedene Kreditangebote objektiv vergleichen. Zweieinhalb Prozent Unterschied zum Nominalzins aus der Werbschlagzeile sind keine Seltenheit.
Die Banken sind verpflichtet, den Effektivzins ausdrücklich auszuweisen. „Sternchenwerbung“, bei der der wahre Preis erst im Kleingedruckten auftaucht, ist gesetzlich aber nicht verboten. Deshalb gilt immer: Nicht von der Headline blenden lassen und die Bedingungen gründlich checken, wenn man Angebote vergleicht. Kostentreiber sind auch die Restschuldversicherungen, die viele Banken bei größeren Darlehen fordern: Der Kunde versichert hier den Fall, dass er vorzeitig verstirbt und den beispielsweise für die Finanzierung eines Eigenheims genutzten Kredit nicht oder nicht vollständig zurückzahlen kann. Der Restschuld-Versicherer übernimmt die zum Zeitpunkt des Ablebens verbleibende Kreditschuld. Vorteil: Stirbt der Hauptverdiener, kann die hinterbliebene Familie schuldenfrei im Haus wohnen bleiben. Das Prinzip ist gut, die Kosten oft zu hoch: Vergleiche von Verbraucherschützern zeigen, dass dasselbe Ziel meist mit einer deutlich kostengünstigeren Risiko-Lebensversicherung erreicht werden kann, am besten ich Höhe der gesamten Kreditsumme. Im Gegensatz zur Restschuldversicherung zahlt die Risikolebensversicherung im Todesfall stets die volle Vertragssumme und nicht nur die Restschuld, so dass im schlimmsten Fall noch etwas für die Angehörigen übrig bleibt.
Eine Risikolebensversicherung ist günstig zu haben und muss auch nicht unbedingt beim Kreditgeber abgeschlossen werden. Denn für Lebensversicherungen gilt das gleiche wie für geliehenes Geld: Erst vergleichen, dann unterschreiben. Bei der Bank am besten auf einem Kreditvertrag ohne Restschuldversicherung bestehen, falls doch erforderlich, besser eine Risikolebensversicherung als Sicherheit vereinbaren.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Betriebsvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge – das regelt das Betriebsrentengesetz. Als Beschäftigter hat man mindestens Anspruch auf eine Direktversicherung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Vorsorgemöglichkeiten anbietet. Das Geld für die Betriebsvorsorge kommt zwar grundsätzlich aus dem Gehalt des Beschäftigten, viele Unternehmen leisten aber freiwillige oder tarifvertraglich vereinbarte Zuschüsse.
Das deutsche Rentensystem steht auf drei Säulen: der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge. Gesetzliche Rente bekommt jeder, die als Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden allerdings nicht angespart, sondern sofort für die laufenden Rentenausgaben verwendet. Deshalb ist unsicher, in welcher Höhe man selbst später gesetzliche Rente erhält. Zur privaten Altersvorsorge zählt alles Vorsorgevermögen, das man in Eigenregie aufbaut: private Renten- und Lebensversicherungen, Banksparpläne, Aktien oder Immobilienbesitz. Außerdem hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Altersvorsorge über den Betrieb. Der Arbeitgeber behält dann einen Teil des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei ein und bildet damit eine zusätzliche finanzielle Vorsorge für den Mitarbeiter.
Es gibt verschiedene so genannte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Unterstützungs- und Pensionskassen, Direktzusagen oder Pensionsfonds. Besonders für kleine und mittlere Betriebe geeignet ist die Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt für den Beschäftigten einfach eine Renten- oder Lebensversicherung ab, auf Wunsch kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem Unfallschutz. Die Direktversicherung lautet auf den Namen des Arbeitnehmers, bei einem Arbeitsplatzwechsel kann man die Direktversicherung also ohne Probleme zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Gesetzlich oder privat krankenversichert?
Mit der neuen Regierungskoalition ist klar: Die private Krankenversicherung bleibt auch weiter eine sichere Stütze im deutschen Gesundheitssystem. Die Private ist übrigens nicht nur für Selbstständige und Freiberufler geeignet – je nach Einkommen, Alter und familiärer Situation kann man auch als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung oft viel Geld sparen. Gesetzliche Kassen und private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Vorteile.
Als Kassenpatient legt man beim Arzt oder im Krankenhaus einfach seine Versichertenkarte vor, die eigene gesetzliche Krankenkasse bezahlt alle medizinisch notwendigen Leistungen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots. Erstattet wird die Behandlung beim Haus- oder Facharzt, Klinikaufenthalte und Operationen, Medikamente und Hilfsmittel, Psychotherapie, Krankengymnastik und Rehabilitation. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich in Prozent vom Monatsgehalt, der Arbeitgeber zahlt davon knapp die Hälfte. Als gesetzlich Krankenversicherter übernimmt man zusätzlich verschiedene Eigenanteile, zum Beispiel die Praxisgebühr beim Hausarzt oder Zuzahlungen zu Medikamenten, Kuren und Klinikaufenthalten. Wichtigster Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist die Familienversicherung: für Kinder und Ehepartner des Hauptversicherten besteht ohne Mehrkosten ebenfalls Krankenversicherungsschutz.
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge dagegen nicht nach dem Bruttogehalt, sondern nach Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss und nach den gewünschten Leistungen. Vor allem gesunde, junge und gut verdienende Menschen ohne mitzuversichernde Familie sparen in der privaten Krankenversicherung deshalb oft Monat für Monat viel Geld. Über das Leistungsniveau bestimmt man in der privaten Krankenversicherung stärker selbst als in der gesetzlichen Kasse. Das Angebot der privaten Kassen reicht von einfachen Basistarifen bis hin zur privaten Rund-um-Luxusabsicherung mit Einzelzimmer in der Klinik, voller Erstattung für Zahnersatz und hohem Krankenhaus- oder Krankentagegeld. Selbstständige und Freiberufler dürfen sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat krankenversichern. Als Arbeitnehmer kann man in die Private wechseln, sobald man drei Jahre lang oberhalb der jährlich angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (2010: 49.950 Euro).
Kfz-Haftpflicht: Rabattretter schützt Sie vor Rückstufung
Nach einem selbst verschuldeten Autounfall geht die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung oft kräftig ins Geld. Wer sich für eine Kfz-Versicherung mit Rabattretter-Klausel entscheidet, kann sich einen „Freischuss“ erlauben – also einen oder sogar mehrere Versicherungsschäden, ohne gleich zurückgestuft zu werden.
Kfz-Versicherer stufen ihre Haftpflichtkunden für jedes Jahr ohne selbst verschuldeten Unfall in eine günstigere Schadenklasse ein. Je besser die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger ist dann der Beitrag. Beispielsweise zahlen Einsteiger in Klasse 0 meist 240 Prozent der Grundversicherungsprämie. Wer nach sieben schadenfreien Jahren die Schadenfreiheitsklasse (SF) 7 erreicht, hat mit 50 Prozent der Grundprämie viel geringere Kosten. Das Ende des Rabatts ist meist nach 22 Jahren mit 30 Prozent erreicht, einige Versicherer gewähren danach sogar noch höhere Nachlässe. Nach einem Unfall mit Versicherungsschaden etwa bei SF 24 wird man in SF 11 zurückgestuft, der Beitrag steigt dadurch von 30 wieder auf 45 Prozent. Gut deshalb, wenn die Kfz-Police einen so genannten Rabattretter enthält: Eine Klausel, nach der man sich als Autofahrer einen Haftpflichtschaden leisten kann, ohne gleich zurückgestuft zu werden.
Fachleute unterscheiden zwischen echten und unechten Rabattretter-Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Kfz-Versicherer: Bei der unechten Variante wird man zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, aber nur soweit, dass keine höhere Prämie fällig wird. Nachteil: Bei einem zweiten Schaden innerhalb kürzerer Zeit gerät man dann zwangsläufig in eine teurere Klasse. Echte Rabattretter dagegen belassen dem Kunden nach einem späten Einzelschaden die zuvor erreichte Schadenfreiheitsklasse. Praxis-Tipp: Wer die Kfz-Versicherung aus Kostengründen wechseln will, sollte prüfen, ob die neuen Versicherungsbedingungen einen Rabattretter enthalten. Oft bekommt man den kundenfreundlichen Rabattretter in der Kfz-Versicherung auch gegen bezahlbaren Aufpreis.
So sind Sie im Ruhestand günstiger versichert
Wenn man vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand wechselt, sollte man seine Versicherungspolicen prüfen – möglicherweise lässt sich kräftig Geld sparen. Beispiel Kfz-Versicherung: Autoversicherer berücksichtigen heute im Tarifbeitrag die jährliche Fahrleistung. Wer als Rentner den täglichen Weg zur Arbeit nicht mehr fahren muss, legt im Jahr oft mehrere tausend Kilometer weniger zurück. Am besten den Versicherungsvermittler oder direkt den Kfz-Versicherer über die geringere Jahresfahrleistung informieren und nachfragen, um welchen Betrag die Jahresprämie nach unten angepasst werden kann.
In der Privathaftpflicht bieten viele Versicherer Preisnachlässe in speziellen Seniorentarifen an, denn ältere Menschen verursachen weniger Haftpflichtschäden. Auch hier einfach beim Versicherer nach den Möglichkeiten fragen. Beim Wechsel muss man aber darauf achten, dass zumindest der Ehepartner mitversichert bleibt, denn in manchen Günstigtarifen für Senioren sind Familienangehörige ganz ausgeschlossen. Wer als Ruheständler im Haushalt eines Kindes lebt, ist möglicherweise über dessen Privathaftpflicht mitversichert – einfach in den dortigen Vertragsbedingungen nachschauen. Die eigene Haftpflicht kann man als älterer Mensch dann kündigen, der Haftpflichtversicherer des Kindes muss aber informiert werden. Eine Berufshaftpflicht, mit der Viele ihr Haftungsrisiko aus der Berufstätigkeit versichern, ist im Ruhestand nicht mehr erforderlich. Den Berufszusatz in der Haftpflichtversicherung kann man getrost kündigen und die Kosten dafür sparen. Das Gleiche gilt für den Berufsrechtsschutz, den man als Rentner nicht mehr braucht. Wenn man als älterer Mensch in eine kleinere Wohnung umzieht, verringert sich oft der Wert der Wohnungsausstattung. In der Hausratversicherung ist die früher vereinbarte Deckungssumme dann meist zu hoch. Wer in diesem Fall auf eine niedrigere Versicherungssumme umstellt, zahlt weniger Jahresbeitrag.
Privat Krankenversicherte können schon ab 55 Jahren in den so genannten Basistarif wechseln. Der private Krankenversicherer darf die Aufnahme in den Basistarif auch bei Vorerkrankungen nicht verwehren. Das Leistungsniveau im Basistarif gleicht dem der gesetzlichen Kassen, dafür ist der Beitrag auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen begrenzt. Achtung allerdings beim Arzt: im Basistarif der privaten Krankenversicherung sind nur verminderte Gebührensätze versichert. Für persönliche Arztleistungen wird maximal der 1,8-fache Steigerungssatz erstattet, für medizinisch-technische Leistungen der 1,38-fache Satz und für Laborleistungen maximal der 1,16-fache Steigerungssatz.
Partykauf binnen zwei Wochen widerrufen
Verkaufspartys erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Im Angebot sind Frischhaltedosen, Kosmetik, Dessous, Heimtextilien, Nahrungsergänzungsmittel und vieles mehr. Rund zehn Prozent aller Bundesbürger besuchen regelmäßig solche Verkaufsveranstaltungen in privaten Wohnzimmern. Verkäufer und Kundschaft sind vor allem weiblich. Die Verkäuferinnen arbeiten auf Provisionsbasis für die Hersteller der angebotenen Ware. Sie lassen sich von Privatleuten einladen, die ihre Wohnung zur Verfügung stellen, für Kaufinteressenten sorgen und dafür eine kleine Vergütung bekommen, oft gleich in Form von Ware. Die Partyatmosphäre und ein oder zwei Gläschen Sekt heben die Stimmung, die Erwartungen der Gruppe tun ihr übriges – und schnell kauft man Dinge, die man eigentlich gar nicht braucht oder woanders günstiger bekommen hätte.
Wer als Gast an Verkaufspartys teilnimmt, kann dort geschlossene Kaufverträge zum Glück innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Innerhalb dieser Frist sollte man eine schriftliche Widerrufserklärung aufsetzen und dem Verkäufer per Rückschein-Einschreiben zuschicken, damit man im Streitfall nachweisen kann, dass man die Frist eingehalten hat. Wer die Einschreibekosten sparen will, kann den Widerruf auch von einem Boten als Zeugen einwerfen lassen. Das Schreiben muss natürlich direkt an die Verkaufsfirma gehen – also nicht an die Gastgeberin, bei der die Party stattgefunden hatte.
Über das zweiwöchige Widerrufsrecht muss der Verkäufer bei Vertragsabschluss übrigens ausdrücklich informieren. Unterlässt er das, kann man den Kaufvertrag sogar noch später widerrufen. Der Widerruf ist nur dann ausgeschlossen, wenn die auf der Party erworbene Ware nicht teurer als 40 Euro war. Auch Gastgeber, die selbst kaufen, können nicht widerrufen – sie haben den Verkäufer selbst eingeladen und benötigen aus Sicht des Gesetzgebers keinen besonderen Schutz. Bei Mängeln an der Ware kann man natürlich auch als Gastgeber sein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Reparatur und gegebenenfalls Rücknahme der Ware geltend machen.
Zahnversicherung: Darauf sollten Sie achten
Jeder will schöne Zähne – doch das wird immer teurer. Ästhetisch ansprechender, fest implantierter Zahnersatz kostet oft ein Mehrfaches des knappen Festbetrags, den die gesetzlichen Krankenkassen zuschießen. Die Differenz zahlen Sie als Kassenkunde aus der eigenen Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihren Eigenanteil niedrig zu halten. Je nach Tarif leistet die Zahnversicherung für Zahnersatz allgemein, für Implantate, für Keramikverblendungen am Zahnersatz und für Inlays aus Keramik. Manche Zahnversicherungen bezuschussen auch besondere Leistungen wie regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Schönheitsbewußte versichern Keramik-Inlays und -verblendungen auch im Backenzahnbereich und wählen einen Tarif, der zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr erstattet. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnversicherung abschließen, die für Implantate zahlt. Vor Implantatbehandlungen müssen oft aufwändige Knochenaufbaumaßnahmen erfolgen – wer Implantate umfassend absichern will, sollte deshalb prüfen, ob auch der Knochenaufbau in der Police mitversichert ist. Schließt man die Zahnversicherung für ein Kind ab, sollten kieferorthopädische Leistungen wie die Beseitigung von Fehlstellungen durch eine hochwertige Zahnklammer im Versicherungsschutz enthalten sein. Die Zahnversicherung sollte sich an Zahnarzt-Rechnungen auch dann beteiligen, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt. So ist man trotzdem versichert, falls die Kassen manche Behandlungen in Zukunft gar nicht mehr übernehmen.
Zahnversicherungen verlangen verlangen in der Regel einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Bekannte Probleme darf man nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die verschwiegenen Zahnschäden. Die Leistung der Zahnzuversicherung sollte nicht an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt sein. Experten empfehlen Zahnversicherungen, die einen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag leisten. Bis zu 100 Prozent des Eigenanteils an den Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz kann man je nach Anbieter und Tarif versichern.
Scheck als Zahlungsmittel annehmen?
Man bietet seinen Gebrauchtwagen zum Verkauf an, ein Interessent, vielleicht sogar aus dem Ausland, will das Auto haben. Bezahlen möchte er mit einem Scheck, das Fahrzeug samt Besitzdokumenten will er sofort mitnehmen. Man ist froh, einen Käufer gefunden zu haben – aber reicht der Scheck als Sicherheit, dass man wirklich an sein Geld kommt?
Die früheren Euro-Schecks mit Einlösegarantie sind seit Jahren abgeschafft. Die Scheckeinlösung garantieren heute nur noch die Landeszentralbanken gegen hohe Bearbeitungsgebühr. Gewöhnliche Verrechnungsschecks von Banken und Sparkassen sind zunächst nicht mehr als ein Zahlungsversprechen desjenigen, der den Scheck ausstellt. Die bezogene Bank gibt den Scheckbetrag nur heraus, wenn das Konto des Ausstellers ein Guthaben in ausreichender Höhe aufweist. Erhält man einen Scheck als Bezahlung und reicht ihn bei seiner eigenen Bank ein, schreibt die den Wert des Schecks zunächst nur unter Vorbehalt gut – meist erkennbar an dem Kürzel „E.v.“, Eingang vorbehalten. Der Betrag erscheint dann bereits als Gutschrift auf dem Konto, das eigene Kreditinstitut muss das Geld aber noch bei der Bank des Ausstellers einziehen. Ist der Scheck nicht durch ein entsprechendes Guthaben gedeckt, zahlt die Bank des Ausstellers nicht, die Bank des Scheckeinreichers macht die unter Vorbehalt erfolgte Gutschrift dann wieder rückgängig. Außerdem kann der Aussteller den Scheck kurzfristig sperren lassen, auch in diesem Fall gibt es kein Geld. Aus Sicherheitsgründen Warten viele Banken deshalb einige Tage, bis sie ihren Kunden den Gegenwert von Schecks fremder Kreditinstitute auszahlen.
Wohnt der Fahrzeugkäufer aus dem obigen Beispiel im Inland, kann man in der Regel per Mahnverfahren und notfalls durch Zwangsvollstreckung versuchen, an sein Geld kommen, wenn der Scheck nicht gedeckt ist oder vom Aussteller gesperrt wird. Auch das ist nur von Erfolg gekrönt, wenn der Käufer über entsprechendes Vermögen verfügt oder eine Rückgabe des Kaufgegenstandes noch möglich ist. Platzt ein Scheck aus dem Ausland, wird es oft unverhältnismäßig teuer und aufwändig, an sein Recht zu kommen. Deshalb niemals Bankschecks von Unbekannten akzeptieren, sondern auf Überweisung oder Barzahlung bestehen, bevor man Fahrzeug und Papiere übergibt.
Nur Vollkasko schützt Sie vor Vandalismus
Ärgerlich, wenn Unbekannte ihre Aggressionen an geparkten Autos auslassen. Mutwillige Beschädigungen bezeichnen die Kfz-Versicherer als Vandalismus-schäden. Natürlich kann man als Besitzer eines eingedellten Autos Ersatz vom demjenigen verlangen, der den Schaden verursacht hat. Oft ist es aber nicht möglich, den Schuldigen zu ermitteln. Und selbst wenn der Demolierer gefasst wird, muss er den Schaden auch bezahlen können, sonst bleibt der Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen.
Wenn der Verursacher eines Vandalismusschadens am Auto nicht ermittelt werden kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein - falls man entsprechend versichert ist, denn der Vollkaskoschutz ist freiwillig und gegen Aufpreis. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Reparaturkosten, eventuell unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern die vereinbart ist. In der einfachen Kfz-Teilkaskoversicherung nach deutschen Musterbedingungen sind Vandalismusschäden nicht enthalten. Im Gegensatz zu Nachbarländern wie bspw. Österreich oder der Schweiz, wo mutwillige Beschädigung in der Teilkasko meist schon mitversichert ist. Neben Vandalismusschäden zahlt die Kfz-Vollkasko vor allem auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die bei selbst verursachten Unfällen entstehen – die Kfz-Haftpflicht ersetzt bekanntlich nur die Schäden der Andern.
Wie in der Haftpflicht erfolgt auch in der Vollkasko nach Versicherungsfällen in der Regel eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Es kann sich deshalb lohnen, kleinere Vandalismusschäden als Versicherungskunde selbst zu übernehmen. Auskunft im Einzelfall erteilt der Versicherer.
Welche Policen brauchen junge Familien?
Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Bestimmte Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risikolebensversicherung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit. Die private Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.
Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wünschen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risikolebensversicherung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens versichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.
Wer die Kosten einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfallversicherung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.
Berufsunfähigkeit frühzeitig absichern
Mehr als eine Viertelmillion Deutsche jährlich scheiden aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Doch die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung reicht im Ernstfall oft nicht einmal, um die laufenden Kosten zu decken. Häufige Folge: Finanzielle Probleme bis hin zum sozialen Abstieg.
Ein besonderes Vorsorgeproblem haben junge Arbeitnehmer. Weil sie erst kurze Zeit Rentenbeiträge gezahlt haben, ist ihr Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente meist nicht der Rede wert. Trotzdem zögern junge Menschen den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oft zu lange hinaus. Warum soll man „langweilige“ Vorsorge betreiben, wenn man sein Geld jetzt sofort für die schönen Dinge des Lebens ausgeben kann? Ganz einfach: Zählt man unglücklicherweise zu einem der 280.000 Deutschen, die jedes Jahr wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des regulären Rentenalters ihren Beruf nicht mehr ausüben können, braucht man eine private finanzielle Absicherung. Dabei ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für junge Menschen attraktiv, denn je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Risikobeitrag. Wer als Achtzehnjähriger eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro im Monat versichert, bekommt diesen Schutz dauerhaft schon für rund 60 Euro monatlich. Mit 40 zahlt man für den gleichen Schutz oft das Doppelte - oder muss bei gleichem Beitrag Renteneinbußen von um die 50 Prozent hinnehmen. Über die gesamte Berufszeit ist es also günstiger, schon in sehr jungen Jahren einzusteigen.
Bereits Auszubildende und Schüler können eine angemessene Rente für den Ernstfall versichern. Fürsorgliche Eltern werden sich gerne an den Kosten beteiligen. Ein weiterer Vorteil bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren: Man hat in aller Regel noch keine Erkrankungen, die der Versicherer ausschließen müsste, um sein eigenes Risiko überschaubar zu halten.
Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall
Ist man als gesetzlich Krankenversicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter – 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Wer mehr verdient und höhere Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasch finanziell ins Schwimmen kommen. Besonders schwierig wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und möglicherweise noch ein Baukredit abgetragen werden muss.
Gegen den Einkommensausfall bei Krankheit kann man sich mit einer Krankentagegeld-Versicherung schützen. Die zahlt im Ernstfall den fehlenden Gehaltsanteil – je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Der Krankentagegeld-Versicherer zahlt, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Viele Anbieter begrenzen das maximal versicherbare Krankentagegeld: Die Summe aus sonstigen Leistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen des Versicherten aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Wer besonders günstige Beiträge will und finanziell in der Lage ist, kürzere krankheitsbedingte Einkommensausfall selbst zu überbrücken, kann im Versicherungsvertrag auch eine längere „Karenzzeit“ vereinbaren – das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen gewährt werden. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung – die zahlt nur, wenn man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
Ohne Bauleistungsversicherung oft kein Kredit
Schon bevor ein Gebäude fertiggestellt ist, kann viel passieren. Gegen Brand-, Blitzschlag- oder Explosionsschäden während der Bauphase schützt eine Feuer-Rohbauversicherung. Werden Dritte etwa durch herabfallende Teile verletzt, springt die Bauherrenhaftpflicht ein. Was aber, wenn ein Sturm das halb fertige Dach einreißt oder Unbekannte auf der Baustelle randalieren? In diesem Fall ist man mit einer Bauleistungsversicherung gut geschützt. Eine solche Police versichert alle Bauteile, Baustoffe und Bauleistungen für den Roh-, Aus- oder Umbau der im Versicherungsschein bezeichneten Immobilie – vom gerade erstellten Mauerwerk bis zum fertig eingebauten Fenster.
Mit der Bauleistungsversicherung ist man finanziell geschützt gegen unvorhersehbare Schäden etwa durch Unwetter, mutwillige Beschädigung durch Unbekannte oder durch fahrlässiges Handeln der Bauarbeiter. Auch der Diebstahl von fest eingebautem Material kann auf Wunsch in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Lose gelagerte Baumaterialen sind wegen des hohen Diebstahlrisikos im Regelfall allerdings ausgeschlossen. Die Prämie zur Bauleistungsversicherung richtet sich nach der Höhe der Bausumme. Vereinbart wird meist ein Selbstbehalt, den man als Bauherr im Versicherungsfall selbst trägt – in der Regel 10 Prozent und mindestens 250 Euro je Schadenfall. Die Dauer des Versicherungsschutzes ist in der Police geregelt, die Höchstdauer beträgt je nach Vertrag 12 bis 24 Monate.
Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Bauherren-Haftpflichtversicherung können bei vielen Anbietern günstig im Paket abgeschlossen werden, gelten sie doch als Türöffner für den Abschluss weiterer Immobilienversicherungen wie der Gebäudeversicherung, der Gebäudehaftpflicht oder der Hausratversicherung. Wichtig: Banken und Sparkassen geben ohne Nachweis ausreichender Versicherungen schon in der Bauphase gar nicht erst Kredit.
Sichern Sie Ihre Haftungsrisiken richtig ab
Eine Private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Policenordner fehlen – sie springt finanziell ein, wenn man anderen Menschen Schäden zufügt. Effektiver Haftpflichtschutz orientiert sich an der persönlichen Lebenssituation und schließt alle Risiken ein, die zu unvorhersehbaren finanziellen Belastungen führen können.
Beispiel Schlüsselverlust: Die Kosten für den Austausch moderner Schließanlagen gehen oft in die Zehntausende. In der Privathaftpflicht kann man sich als Mieter oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft gegen Schlüsselverlust versichern – meist gegen einen verkraftbaren Mehrbeitrag. Am besten bei der Hausverwaltung über die Höhe des möglichen Schadens bei Abhandenkommen von Haus- und Wohnungsschlüsseln informieren und eine entsprechende Summe versichern. Auch das „Kleingedruckte“ im Vertrag kann von großer Bedeutung sein. Ist etwa eine „Forderungsausfalldeckung“ vereinbart, leistet der eigene Haftpflichtversicherer auch dann, wenn man von Jemandem geschädigt wird, der den Schaden nicht ersetzen kann. Beispiel: Man wird als Fußgänger von einem rücksichtslosen Radfahrer verletzt, der weder Schmerzensgeld noch Verdienstausfall zahlen kann, weil er mittellos und selbst nicht haftpflichtversichert ist. Steht die Forderungsausfalldeckung im Vertrag des Verletzten, entschädigt ihn der eigene Haftpflichtversicherer.
Für manche Risiken müssen spezielle Haftpflichtvarianten abgeschlossen werden. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder sogar Vermieter ist, versichert seine Eigentümerhaftung für herab gewehte Dachziegel oder abbrechende Äste in einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hat man Heizöltanks auf dem Grundstück, sollte man sich gegen mögliche Gewässerschäden versichern. Hundefreunde und Pferdehalter brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Flieger, Jäger und Sportbootbesitzer sind sogar gesetzlich verpflichtet, für die von ihrem Hobby ausgehenden Risiken eigene Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Wie für alle Versicherungen gilt auch für die Haftpflicht: Die Prämie am besten jährlich überweisen. Wählt man kürzere Zahlungsintervalle, berechnen die Versicherer Aufschläge auf den Beitrag.
Rechtsschutz gekündigt und kein Neuvertrag?
Leserfrage: Jahrelang ist man im Rechtsschutz, zahlt die Beiträge pünktlich und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als man die Rechtsschutzversicherung tatsächlich in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar die Kosten, kündigt anschließend aber den Vertrag. Man versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil man beim alten Versicherer bereits einen oder mehrere Rechtsschutzfälle hatte. Ist das zulässig?
Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die vorgeschriebene Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2007 beenden, muss die Kündigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein. Ausnahme: Policen, die für mehr als fünf Jahre abgeschlossen werden, können erstmals zum Ende des fünften Jahres, erst danach zum Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar während des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die Kündigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage für den letzten Rechtsschutzfall zugehen.
Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei Kündigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verstößt der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Viele Experten raten deshalb, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.
Sturmschäden sofort beim Versicherer melden
Wenn der Sommer endet, frischt der Wind auf – jetzt in der Zeit der Herbststürme kommt es vermehrt zu Schäden an Gebäuden, an Hausrat oder auch an abgestellten Autos. Deutsche Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherer haften für Sturmschäden grundsätzlich ab Windstärke acht, das sind 63 Stundenkilometer. Wie hoch die Windgeschwindigkeit vor Ort zum Schadenzeitpunkt war, fragen die Versicherer beim Wetterdienst ab.
Sturmschäden muss man wie alle Versicherungsschäden umgehend beim Versicherer anzeigen. Umgehend heißt ohne Verzögerung und innerhalb einer Woche, sonst riskiert man den Versicherungsschutz. Wenn der Sturm das Hausdach abdeckt, wenn eindringendes Regenwasser die Wohnungsausstattung beschädigt oder ein Baum aufs geparkte Auto stürzt, sollte man den Schaden deutlich dokumentieren. Fast Jeder verfügt heute über Digitalkamera und Internetanschluss – am besten dem Versicherer oder seinem Vertreter gleich per Email aussagekräftige Fotos vom Schaden zusenden. Gegebenenfalls eine Liste mit allen beschädigten oder zerstörten Gegenständen machen und die Kaufbelege beifügen. Wenn keine Nachweise mehr vorhanden sind, den ungefähren Neupreis und den Zeitpunkt angeben, an dem die beschädigten Sachen gekauft wurden. Der Versicherer entscheidet dann, ob er einen Gutachter schickt oder gleich ein verbindliches Angebot zur Schadenregulierung macht. Spätestens einen Monat nach Zusendung aller Unterlagen kann man zumindest eine Abschlagszahlung vom Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Kaskoversicherer verlangen.
Beschädigte oder zerstörte Gegenstände darf man nicht voreilig entsorgen, damit der Versicherer die Chance hat, den Schaden selbst zu begutachten. Größere Reparaturen sollte man erst nach Abstimmung mit dem Versicherer in Auftrag geben. Das gilt natürlich nicht für sofort nötige Rettungsmaßnahmen, zum Beispiel für das vorläufige Abdichten eines im Sturm abgedeckten Hausdachs gegen eindringendes Wasser. Solche Notmaßnahmen darf man als Versicherter selbstverständlich sofort und ohne auch Rücksprache mit dem Versicherer veranlassen.
Vorsorgeregister: Vollmacht sicher unterbringen
Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson ermächtigen, alle wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu übernehmen, falls man aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr für sich selbst handeln kann. Wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der möglicherweise zuvor ganz unbekannt war. Viele möchten aber lieber einen vertrauten Menschen wie beispielsweise den Lebenspartner, ein eigenes Kind oder einen Freund damit beauftragen, die persönlichen Interessen wahrzunehmen, wenn sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht aber nicht mit einer Patientenverfügung verwechseln: In der Patientenverfügung wird nicht bestimmt, wer ersatzweise handeln soll, sondern welche medizinischen Maßnahmen man im Fall einer schweren Erkrankung will oder nicht. An eine solche Patientenverfügung muss sich auch der Vorsorgebevollmächtigte halten. Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht ist nicht endgültig: Wer sie ändern will, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Tipp: Hat ein Vormundschaftsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Vorsorgevollmacht, kann es trotz bestehender Vollmacht einen Betreuer einsetzen. Für ältere oder kranke Menschen ist es deshalb ratsam, ein ärztliches Attest darüber einzuholen, dass man zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung über seinen freien Willen verfügt und voll geschäftsfähig ist.
Damit Vormundschaftsgerichte schnell auf bestehende Vorsorgevollmachten zugreifen können, führt die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister ( www.vorsorgeregister.de ). Dort kann man seine persönliche Vorsorgevollmacht für eine Gebühr zwischen 10 und 20 Euro je nach Dokument registrieren. Das ist deutlich günstiger als eine Einzelbeurkundung beim Notar und bietet im Ernstfall die gleiche Rechtssicherheit. 500.000 Deutsche haben seit der Gründung im Jahr 2005 bereits ihre Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.
Ihre Pflichten als Versicherungskunde
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen, müssen Sie einiges beachten. Schon vor Abschluss etwa einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung gilt: Die Fragen im Antragsformular nach Vorerkrankungen und aktuellem Gesundheitszustand sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Wenn man bei den Gesundheitsangaben schummelt, kann der Versicherer im Ernstfall später die Leistung verweigern und aus dem Vertrag aussteigen.
Die Pflicht zur Wahrheit besteht übrigens nicht nur bei Personen-, sondern auch bei Sachversicherungen. Setzt man beispielsweise den Wert eines Wohnhauses zu niedrig an, um Beiträge zu sparen, ersetzt die Gebäudeversicherung im Schadenfall nur einen Teil der Wiederherstellungskosten. Das gilt auch für die Hausratversicherung, sofern der tatsächliche Wert der Wohnungsausstattung höher ist als bei Vertragsabschluss angegeben. Teure Anschaffungen deshalb nachmelden oder gleich eine Pauschalvariante wählen. Egal ob Sach- oder Personenversicherung: Die Frage, ob man vorher bei einem anderen Anbieter versichert war oder noch ist, muss der Kunde immer wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls ist der Versicherer auch hier aus der Leistungspflicht und kann vom Vertrag zurücktreten.
Nach Vertragsschluss das versicherte Risiko möglichst gering halten. Beispiel: Wer Türen und Fenster nicht richtig verschließt, muss sich vom Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, wenn Einbrecher in seiner Abwesenheit die Wohnung ausräumen. In diesem Fall kann der Hausratversicherer die Schadenregulierung ganz verweigern. Grobe Fahrlässigkeit ist auch in der Kfz-Kaskoversicherung ausgeschlossen. Die muss Schäden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzen, wenn man etwa wegen stark überhöhter Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss verunglückt. Die Kfz-Haftpflicht muss den Unfallgegner zwar in jedem Fall zunächst entschädigen. Hat der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann sie sich aber einen Teil bei ihm zurückholen.
Wenn sich das Schadenrisiko nach Abschluss einer Police erhöht, am besten sofort Mitteilung beim Versicherer machen. Das gilt beispielsweise für die Hausratversicherung, wenn man länger als 60 Tage abwesend ist oder in der Gebäudeversicherung, wenn am Haus ein Baugerüst angebracht wird. Tritt ein Schadenfall ein, muss er dem Versicherer sofort gemeldet werden. Folgeschäden hat man nach Möglichkeit aktiv zu verhindern – Sturmschäden am Dach müssen mit Planen abgedeckt werden, damit kein Regenwasser eindringen kann, ein auslaufender Öltank muss sofort und fachgerecht abgedichtet werden, damit der Schaden nicht noch größer wird. Versicherungsschäden keinesfalls selbst beseitigen, bevor sie von einem Vertreter des Versicherers begutachtet wurden. Und alle Schäden am besten fotografisch dokumentieren. Das ist zwar nicht Pflicht, kann aber später ein wichtiger Nachweis sein.
Zum Arzt während der Arbeitszeit?
Termine in der Arztpraxis kann man sich oft nicht aussuchen. Was tun, wenn ein Arzttermin in die Arbeitszeit fällt? Wer ohne Verschulden für kurze Zeit am Arbeitsplatz ausfällt, hat trotzdem Anspruch auf Bezahlung, das sagt das Gesetz (§ 616 BGB).
Normalerweise muss man als Arbeitnehmer seine privaten Termine so planen, dass die Arbeitszeit nicht berührt wird – dazu gehören auch Arztbesuche. Gibt es keine andere Möglichkeit, etwa weil der behandelnde Mediziner aus organisatorischen Gründen bestimmte Zeiten und -termine vorgibt, darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Das gilt natürlich auch, wenn man während der Arbeit akut erkrankt und umgehend Behandlung braucht. Als Arbeitnehmer ist man allerdings verpflichtet, beim Arzt um einen frühen oder späten Termin zu bitten, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird. Ausschlaggebend ist die Dringlichkeit der Behandlung. Der Termin für eine planbare Zahnbehandlung darf nicht in die Arbeitszeit fallen, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise bis 17:00 Uhr arbeitet und sein Zahnarzt an einem oder mehr Tagen in der Woche bis 19:00 h behandelt. Für lange im Voraus feststehende Termine muss man sogar Urlaub nehmen. Mit schweren Zahnschmerzen dagegen darf man sofort zum Arzt, auch während der Arbeitszeit.
Wenn der Arztbesuch während der Arbeitszeit unvermeidbar ist, muss der Arbeitgeber das Gehalt für diese Zeit weiterzahlen. Das gilt auch für planbare Termine, sofern die Arztpraxis nur während der Arbeitszeit des Patienten geöffnet ist. Wegen ihrer kürzeren Arbeitszeit können Teilzeitkräfte nach Auffassung der Arbeitsgerichte ihre Arzttermine leichter in der Freizeit organisieren. Ausnahmen wie akute Erkrankungen oder ambulante Spezialuntersuchungen im Krankenhaus, die nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden, gelten aber auch für Teilzeitbeschäftigte. Im Streitfall mit dem Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer immer nachweisen, dass die Behandlung während der Arbeitszeit medizinisch notwendig war – im Regelfall durch Attest des Arztes, der die Behandlung durchgeführt hat. Kann er das nicht, darf die Firma das Gehalt um die ausgefallene Zeit kürzen oder Nacharbeit verlangen.
Unfallversicherung mit starken Leistungen
Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall mit Personenschaden. Rund 75 Prozent dieser Unfälle geschehen im Privatleben. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen während der Arbeit, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Eine private Unfallversicherung schützt dagegen auch bei Unfällen beispielsweise im Haushalt, im Straßenverkehr, beim Sport und auf Reisen.
Je nach Vereinbarung zahlt der Versicherer die gewünschte Einmalleistung oder eine laufende Unfallrente, wenn man durch einen Unfall dauernde Gesundheitsschäden erleidet. Für den unfallbedingten Todesfall kann man eine feste Leistung an die im Vertrag bestimmte Person vereinbaren, ähnlich einer Risikolebensversicherung. Zusammen mit der Unfallversicherung lässt sich auch ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld versichern. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, deren Einkommen während einer unfallbedingten Krankheit oder eines Klinikaufenthalts plötzlich wegfallen würde. Im Ernstfall helfen viele Versicherer zusätzlich mit so genannten Assistance-Leistungen. Dazu gehören die Hilfe bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen oder die Vermittlung von Pflegediensten und Haushaltshilfe, wenn sich der Versicherte unfallbedingt nicht selbst versorgen kann. Manche Anbieter beteiligen sich im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch an den Kosten für den behindertengerechten Umbau des Autos oder der Wohnung.
Wer Sportarten wie Fallschirmspringen, Felsklettern oder Motorsport betreibt, sollte darauf achten, dass sein spezielles Hobby im privaten Unfallschutz eingeschlossen ist. Andernfalls beim dem Versicherer anfragen, ob ein Einschluss gegen Prämienzuschlag möglich ist. Verbraucherschützer empfehlen Unfallversicherungen mit progressiver Leistungsstaffelung. In diesem Fall bekommt der Versicherte bei hohen Invaliditätsgraden von 75, 90 oder 100 Prozent ein Mehrfaches der Basis-Versicherungssumme. In der privaten Unfallversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden: Um steigende finanzielle Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden in diesem Fall Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig nach oben angepasst. Viele Versicherer bieten Prämiennachlässe an, wenn sich gleich mehrere Familienmitglieder gegen Unfälle versichern.
Hundeversicherung zahlt ungewöhnlichen Schaden
Auch wenn ein Hund auf ungewöhnliche Weise aus einem Fahrzeug ausbricht, zahlt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, wenn der Hund anschließend einen Schaden verursacht. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( Az. 12 U 133/06).
Ein Mann hatte seinen Geländewagen auf einem Pferdegestüt abgestellt. Den Zündschlüssel ließ er stecken, auch seinen Hund ließ er im Wagen zurück. Der Hund war offenbar in der Lage, den automatischen Fensterheber zu bedienen und befreite sich so aus dem Fahrzeug. Anschließend lief er in den Stall des Gestüts und verletzte dort ein wertvolles Turnierpferd so stark, dass es vom Tierarzt eingeschläfert werden musste. Der Eigentümer des Pferdes forderte vom Hundehalter Schadenersatz. Der gab die Forderung an die Tierhalter-Haftpflichtversicherung weiter, die er für seinen Hund abgeschlossen hatte. Die Tierhalterhaftpflicht weigerte sich zunächst, zu zahlen. Der Schaden sei auf den Gebrauch des Geländewagens zurückzuführen, deshalb müsse nicht sie, sondern der Kfz-Haftpflichtversicherer den Schaden übernehmen, so ihr Argument. Der Hundebesitzer verklagte die Tierhalter-Haftpflicht daraufhin auf Zahlung.
Die Karlsruher Oberlandesrichter gaben dem Kläger in letzter Instanz recht: Der Kfz-Haftpflichtversicherer müsse nur dann zahlen, wenn die Gefahr, die zum Schaden geführt habe, vom Fahrzeug selbst ausgegangen sei, so das Gericht. Der verhandelte Fall müsse aber genauso beurteilt werden, als ob sich der Hund von der Leine losgerissen hätte – auch in diesem Fall hätte die Tierhalterhaftpflicht regulieren müssen. Eine Verpflichtung des Hundehalters, die Fensterheber durch Abziehen des Schlüssels zu sichern, bestand nach Auffassung der Oberlandesrichter nicht. Der Tierhalter-Haftpflichtversicherer muss den Schaden nun übernehmen.